Warum das Fischereigesetz von 1983 der Anker für unsere Wasserpolitik bleibt

Warum das Fischereigesetz von 1983 der Anker für unsere Wasserpolitik bleibt

Ein Gesetz aus den 80ern, das bis heute für hitzige Diskussionen sorgt: Das Fischereigesetz 1983 ist ein entscheidender Schutzmechanismus für Österreichs Gewässer und Artenvielfalt - und ein leuchtendes Beispiel, warum sich Altbewährtes manchmal besser bewährt als Neuerungen.

Vince Vanguard

Vince Vanguard

Stell dir vor, ein Gesetz von 1983, das die Fischerei in Österreich regelt, immer noch eine der heißesten Diskussionen der Politiklandschaft entfacht. Willkommen im unerschütterlichen Reich des „Fischereigesetzes 1983“, das seit seiner Einführung eine solide Säule für den Schutz von Gewässern in Österreich darstellt. Ursprünglich wurde es eingeführt, um die Fischerei in Binnengewässern zu reglementieren und gleichzeitig die Artenvielfalt zu schützen. Was damals vielleicht wie ein einfacher rechtlicher Rahmen aussah, hat für viele entscheidende Faktoren gesorgt, die bis heute Bestand haben und von Konservativen als erfolgreich angesehen werden.

Diese Regelung ist mehr als nur eine Ansammlung von Paragraphen, sie ist eine rigorose Antwort auf die nie schwindende Herausforderung, natürliche Ressourcen klug und nachhaltig zu verwalten. Mit einem klaren Fokus auf den Schutz von Artenvielfalt und der Sicherung unserer wertvollen Wasserreserven hat das Gesetz sich als robust, zeitlos und beständig erwiesen. Allerdings gibt es immer Stimmen, die sich ändern wollen – warum sollten wir das Risiko eingehen, eine bewährte Methode zu ersetzen?

Weg mit der Vorstellung, dass dieses Gesetz altmodisch ist! Es widersteht die Jahrzehnte mit bemerkenswerter Präsenz, weil es einen grundlegenden Schutzmechanismus gegen die Verschwendung und Überfischung der natürlichen Ressourcen bietet. Es zeigt, wie die Verwaltung öffentlicher Güter strategisch und verantwortungsbewusst gestaltet werden kann, ohne den wirtschaftlichen Nutzen zu missachten. Für alle, die die schützende Hand des Gesetzes hinterfragen, sei gesagt: An nachhaltiger Politik gibt es nichts zu ändern, wenn sie funktioniert.

In einer Zeit, in der emotionale Aufrufe und pseudo-sentimentale Bewegungen zu verpuffen drohen, bleibt das „Fischereigesetz 1983“ ein Paradebeispiel dafür, dass altbewährte Methoden oft die besten Wege sind. Sicher, mag sein, es könnte nicht jeden modernen Checkpoint en Passant passieren, aber über die Jahre hat es bewiesen, dass es funktioniert. Und das sollten wir um jeden Preis bewahren. Es steht uns Bürgern immer frei, in der reflexiven Modernisierung die Wertschätzung für tatsächliche ökologische Verantwortung nicht zu verlieren. Denn was, bitte schön, ist falsch daran, ein Gesetz zu haben, das beständig pragmatisch das Wohl zukünftiger Generationen sichert?

Auch wenn die modernen „Innovationen“ angeblich „bessere“ Lösungen versprechen, sollten wir stets daran denken, dass diese Lösungen oft weder Wasservorräte noch Artenvielfalt im Sinn haben. Und bevor jemand veräußert: „Die Zeit ist reif für etwas Neues“, erinnern wir uns daran, dass Veränderung nicht immer Fortschritt bedeutet. Gerade was die Fischereipolitik betrifft, ist Konservatismus hier nicht ein Rückschritt, sondern ein sicherer Schritt in die richtige Richtung.

Die wertvolle Lektion, die uns das Fischereigesetz von 1983 lehrt, ist die Notwendigkeit von Konsistenz und Stabilität in der ökologischen Politik. Es ist eine verlässliche Bastion gegen die gegenwärtigen Herausforderungen, indem es verhindern hilft, dass wir das fragile Gleichgewicht unserer Wasser-Ökosysteme destabilisieren. Warum sollten wir ein etabliertes Mittel aufgeben, das es uns ermöglicht, den Missbrauch natürlicher Ressourcen wirksam zu kontrollieren?

Dass dieses Gesetz aus einer Zeit stammt, als noch kein Internet unsere Welt flimmerte, scheint so, fehlt dem weltverbessernden Drang der Liebsten mit ihren schicken Smartphones. Aber die Wahrheit ist, dass seine Beständigkeit in der Tatsächlichkeit beheimatet ist und beständige Werte intern gerecht schützt, ohne dass ständige Revision nötig ist. Der Drang, mit der Zeit zu gehen, schließt nicht die Tür zu dem, was funktioniert. Gute Politik besteht aus Prinzipien und aus haltbarer Regelung.

Die Verteidigung des Fischereigesetzes ist daher nicht nur eine nostalgische Zurückhaltung, sondern eine entschieden kluge Wahl gegenüber den zahmen Reformrufen. Das „Fischereigesetz 1983“ bleibt aktuell und sicher genug, um zukünftige Herausforderungen zu bestehen. Und genau hier liegt die Stütze dessen, warum Veränderung auch in aller Vorsicht und Vernunft nicht immer das Erfolgsrezept ist.